01Worum es geht
Erfasst werden Dienstverweigerung und Nichteinrücken, Widerhandlungen gegen die Dienstpflicht sowie militärische Delikte wie Ungehorsam oder Missbrauch von Material.
Auch allgemeine Delikte können der Militärgerichtsbarkeit unterstehen, wenn sie im Dienst begangen werden.
02Typische Konstellationen
- Nichteinrücken zu einem Wiederholungskurs oder zur Rekrutenschule
- Verweigerung eines Dienstbefehls oder Ungehorsam gegenüber Vorgesetzten
- Verlust oder Beschädigung von persönlichem Material und Waffen
- Unfall oder Vorfall während des Dienstes mit strafrechtlicher Relevanz
- Vorwürfe im Zusammenhang mit dem Zivildienst und der Dienstpflicht
03Häufige Fragen
Wer ist zuständig – Militär- oder Zivilgericht?
Massgebend sind Status der beschuldigten Person und Zeitpunkt der Tat. Die Abgrenzung ist oft die entscheidende Vorfrage.
Was droht bei Nichteinrücken?
Je nach Umständen ein Disziplinarverfahren oder ein Strafverfahren wegen Versäumnis der Dienstleistung. Entschuldbare Gründe sind zu belegen.
Habe ich Anspruch auf einen Verteidiger?
Ja. In schweren Fällen wird eine amtliche Verteidigung bestellt; in den übrigen Fällen können Sie eine Verteidigung frei wählen.
Wird das Urteil im Strafregister eingetragen?
Militärstrafurteile werden grundsätzlich eingetragen. Die Folgen für Beruf und Bewilligungen sind deshalb mitzudenken.
Kann ich aus der Armee ausgeschlossen werden?
Ja, das ist als Nebenfolge möglich und wird häufig gesondert geprüft.
04Wie das Verfahren abläuft
Das Verfahren richtet sich nach dem Militärstrafprozess. Auf die vorläufige Beweisaufnahme folgt die Voruntersuchung durch den Untersuchungsrichter und gegebenenfalls die Anklage an das Militärgericht.
Beschuldigte haben Anspruch auf Verteidigung; in schweren Fällen wird eine amtliche Verteidigung bestellt.
05Was besonders zu beachten ist
Militärstrafverfahren sind keine Verwaltungsstrafverfahren – Zuständigkeit, Fristen und Rechtsmittel folgen eigenen Regeln.
Ein Urteil kann über die Strafe hinaus zum Ausschluss aus der Armee führen und sich auf zivile Bewilligungen auswirken.
06Wie wir Sie verteidigen
Wir prüfen zunächst die Zuständigkeit, weil die Abgrenzung zwischen Militär- und ziviler Gerichtsbarkeit über das gesamte Verfahren entscheidet.
Wir arbeiten die dienstlichen Umstände auf – Befehlslage, Ausbildungsstand und Zumutbarkeit sind für die Beurteilung zentral.
Herr Tekinoğlu bringt hier eigene militärische Erfahrung als ausgebildeter Offizier mit und kennt die Abläufe aus der Praxis.