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BLW / BLVBundesamt für Landwirtschaft / Bundesamt für Lebensmittelsicherheit

Landwirtschaft und Lebensmittel

Landwirtschaftsbetriebe, Produzenten und Händler unterliegen dichten Vorschriften zu Direktzahlungen, Deklaration und Lebensmittelsicherheit. Verstösse werden im Verwaltungsstrafverfahren verfolgt.

01Worum es geht

Im Vordergrund stehen unrichtige Angaben im Zusammenhang mit Direktzahlungen, Verstösse gegen Deklarations- und Herkunftsvorschriften sowie Widerhandlungen gegen das Lebensmittelrecht.

Dazu gehören auch Vorschriften zu Pflanzenschutzmitteln, Tierarzneimitteln und zur Rückverfolgbarkeit von Waren.

02Typische Konstellationen

  • Unrichtige Flächen- oder Tierbestandsangaben im Beitragsgesuch
  • Nichteinhaltung der Anforderungen des ökologischen Leistungsnachweises
  • Unzutreffende Herkunfts- oder Bio-Deklaration bei Verkaufsprodukten
  • Verstösse gegen Hygienevorschriften bei Verarbeitung und Lagerung
  • Unzulässiger Einsatz von Pflanzenschutz- oder Tierarzneimitteln

03Häufige Fragen

Werden mir die Direktzahlungen gestrichen?

In der Regel erfolgt eine abgestufte Kürzung, keine vollständige Streichung. Die Höhe richtet sich nach Art und Schwere des Mangels.

Ist eine falsche Flächenangabe strafbar?

Nur bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit. Ein Messfehler oder eine Änderung der Bewirtschaftung begründet nicht ohne Weiteres einen Vorwurf.

Was gilt bei der Bio-Deklaration?

Werden Produkte zu Unrecht als biologisch bezeichnet, drohen Verfahren wegen Täuschung und der Entzug der Zertifizierung.

Kann mein Betrieb geschlossen werden?

Eine Schliessung ist die Ausnahme und setzt eine erhebliche Gefährdung voraus. Häufiger sind Auflagen und befristete Verkaufsverbote.

Wer haftet – der Betrieb oder ich persönlich?

Beides ist möglich. Massgebend sind die betriebliche Organisation und die tatsächliche Verantwortung für den beanstandeten Vorgang.

04Wie das Verfahren abläuft

Auslöser sind meist Kontrollen der kantonalen Vollzugsstellen oder der Zertifizierungsorganisationen. Die Feststellungen führen zu Beitragskürzungen und können ein Strafverfahren nach sich ziehen.

Bei Lebensmitteln kommen Massnahmen wie Beanstandung, Verkaufsverbot oder Rückruf hinzu.

05Was besonders zu beachten ist

Beitragskürzung und Strafverfahren sind zu trennen: Eine Kürzung setzt kein Verschulden voraus, eine Strafe hingegen schon.

Bei Bio- und Herkunftsangaben wiegt der Reputationsschaden für den Betrieb häufig schwerer als die Sanktion.

06Wie wir Sie verteidigen

Wir prüfen die Kontrollfeststellungen auf ihre tatsächliche Grundlage und ziehen bei Bedarf eigene fachliche Abklärungen bei.

Wir grenzen ab, ob eine blosse Verletzung von Auflagen oder ein strafrechtlich relevanter Vorwurf vorliegt.

Bei Kürzungen und Rückforderungen achten wir auf Verhältnismässigkeit, Verjährung und die richtige Bemessung.

Ein Schreiben der Behörde erhalten?

Je früher die Verteidigung eingebunden wird, desto mehr Handlungsspielraum bleibt. Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.