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GwGGeldwäschereigesetz

Geldwäscherei-Verfahren (GwG)

Das Geldwäschereigesetz verpflichtet Finanzintermediäre und weitere Berufsgruppen zu Sorgfalts-, Abklärungs- und Meldepflichten. Verstösse können aufsichtsrechtliche und strafrechtliche Folgen haben.

01Worum es geht

Vorgeworfen wird typischerweise die Verletzung der Melde-, Dokumentations- oder Abklärungspflicht, die unzureichende Identifikation der Vertragspartei oder das Nichterkennen der wirtschaftlich berechtigten Person.

Daneben steht der Vorwurf der Geldwäscherei nach Art. 305bis StGB, der auch fahrlässige Konstellationen betreffen kann.

02Typische Konstellationen

  • Unterlassene Verdachtsmeldung trotz auffälliger Transaktionsmuster
  • Unvollständige Feststellung der wirtschaftlich berechtigten Person bei Sitzgesellschaften
  • Lückenhafte Dokumentation von Abklärungen bei erhöhtem Risiko
  • Vorwurf gegen Compliance-Verantwortliche nach Feststellungen einer Revisionsstelle
  • Annahme von Vermögenswerten, deren Herkunft sich später als deliktisch erweist

03Häufige Fragen

Ab wann besteht eine Meldepflicht?

Sobald ein begründeter Verdacht besteht, dass Vermögenswerte aus einem Verbrechen stammen. Massgebend ist der Kenntnisstand im damaligen Zeitpunkt, nicht die spätere Betrachtung.

Mache ich mich strafbar, wenn ich zu spät melde?

Eine verspätete Meldung kann die Meldepflichtverletzung erfüllen. Ob ein Verschulden vorliegt, hängt davon ab, wann die Verdachtsmomente erkennbar waren.

Hafte ich persönlich oder das Institut?

Beides ist möglich. Zu unterscheiden ist zwischen Organisationsmängeln des Instituts und individuellem Fehlverhalten – nicht jeder Prozessfehler begründet persönliche Strafbarkeit.

Wie lange bleiben meine Vermögenswerte gesperrt?

Eine Sperre gilt zunächst befristet; leitet die Strafverfolgungsbehörde ein Verfahren ein, kann sie andauern. Eine aktive Begleitung verkürzt die Dauer regelmässig.

Kann ich mich auf interne Weisungen berufen?

Interne Weisungen und ihre Dokumentation sind oft das entscheidende Beweismittel. Sie sollten frühzeitig gesichert und geordnet werden.

04Wie das Verfahren abläuft

Auslöser sind häufig Prüfungen der Aufsichtsorganisation, Feststellungen der FINMA oder Meldungen an die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS).

Je nach Konstellation folgt ein Verwaltungsstrafverfahren des Eidgenössischen Finanzdepartements, ein Aufsichtsverfahren oder ein ordentliches Strafverfahren.

05Was besonders zu beachten ist

Die Abgrenzung zwischen organisatorischem Mangel und persönlichem Verschulden ist zentral. Nicht jeder Prozessfehler begründet eine individuelle Strafbarkeit.

Die Dokumentation der internen Abläufe ist oft das entscheidende Beweismittel – sie sollte früh gesichert und geordnet werden.

06Wie wir Sie verteidigen

Wir rekonstruieren den Kenntnisstand zum massgebenden Zeitpunkt – entscheidend ist, was damals erkennbar war, nicht was sich im Nachhinein zeigte.

Wir trennen sauber zwischen Organisationsverschulden des Instituts und individueller Verantwortung einzelner Mitarbeitender.

Bei blockierten Vermögenswerten setzen wir uns für eine zügige Klärung ein und begleiten die Kommunikation mit der Meldestelle.

Ein Schreiben der Behörde erhalten?

Je früher die Verteidigung eingebunden wird, desto mehr Handlungsspielraum bleibt. Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.