Verwaltungsstrafrecht & Strafverteidigung

Wenn eine Bundesbehörde ermittelt, zählt die erste Antwort. Handeln Sie sofort. Ich vertrete Privatpersonen und Unternehmen gegenüber ESTV, BAZG, EFD, WEKO, ESBK, Swissmedic und weiteren Bundesbehörden. Höflich. Verbindlich. Sachkundig. Bestimmt. Lösungsorientiert.
Kampfbereit. Zuverlässig. Unabhängig. Erfahren.

11Bundesbehörden im Fokus
VStrRKernkompetenz seit Gründung
CHVertretung schweizweit
Erstkontakt

Vertraulich. Verbindlich. Lösungsorientiert.

Ein Verfahrensschreiben einer Bundesbehörde erhalten? Je früher die Verteidigung eingebunden wird, desto mehr Handlungsspielraum bleibt.

Angaben zum Verfahren und relevante Unterlagen im PDF-Format senden Sie bitte per E-Mail – für den Erstkontakt genügen Name, Behörde und ein Rückrufwunsch.

  • Telefon+41 78 333 43 90
  • E-Mailbasel@durust.ch
  • Webwww.verwaltungsstrafrecht-advokatur.ch
  • KanzleiMissionsstrasse 82, 4055 Basel
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Bei Verhaftung oder Hausdurchsuchung sind wir rund um die Uhr erreichbar.

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Ihre kompetente Vertretung

Rechtsanwalt

Porträt von Mag. iur. Yalçın Tekinoğlu, Rechtsanwalt

Mag. iur. Yalçın Tekinoğlu

Strafverteidiger · Fachanwalt für Strafrecht · CAS Verwaltungsstrafrecht

Als Experte für Verwaltungsstrafrecht, Steuerstrafrecht, Zollstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht übernimmt er Fälle in der gesamten Schweiz. Zuvor war er in renommierten Sozietäten im internationalen Steuerrecht und bei einer internationalen Investmentbank in Frankfurt am Main tätig.

Aufgrund seiner Sprachkenntnisse und interkulturellen Erfahrung hat Herr Tekinoğlu Menschen aus mehr als 100 Nationen beraten und vertreten.

Der CAS Verwaltungsstrafrecht der Fernuniversität der Schweiz ist die einzige spezialisierte Weiterbildung auf diesem Gebiet.

  • Anwaltspatentseit 2014, Deutschland
  • KanzleiDürüst Swiss, Missionsstrasse 82, 4055 Basel
  • Kontaktbasel@durust.ch · +41 78 333 43 90
Rechtsanwalt Yalçın Tekinoğlu bei einer Pressekonferenz zu einem medienwirksamen Grossverfahren
In der Medien-Berichterstattung

In zahlreichen medienwirksamen Grossverfahren war Herr Tekinoğlu Ansprechpartner für Presse und Rundfunk – mit derselben Sachlichkeit und Zurückhaltung, die auch seine Mandatsführung prägt.

Tod eines Zugbegleiters, Landgericht Zweibrücken SWR Aktuell·SWR Liveticker·SWR Video·ZDF·Bild·swissinfo·Zeit·Migazin·NZZ
Drohbrief nach Kopftuch-Beleidigungsprozess Sabah·TRT Deutsch
Extremismusverdacht bei der Bundeswehr WELT·TRT Video
Palästina-Solidarität vor Gericht nd-aktuell·DJfdV·Der Westen·WDR Lokalzeit·TikTok
Deutschpflicht an der Grundschule Spiegel·Cicero·Tagesspiegel·FAZ·Merkur
Fall Leyla, Kaiserslautern Spiegel·Migazin
Mordprozess nach tödlichem Raser-Unfall, Hamburg MoPo·NDR·NDR Audio·Bild·Zeit·SZ·RTL·WELT
Fälle von Polizeigewalt Heilbronner Stimme·n-tv

Weitere Auftritte u.a. bei ntv, RPR1 und Newstime.

Werdegang

Ausbildung, Praxisstationen und berufliche Zulassungen im Überblick.

2003

Abitur

Schulabschluss in Deutschland.

2003–2005

Offizierausbildung, Deutsche Marine

Kadettenausbildung auf dem Segelschulschiff Gorch Fock, Teilnahme an Auslandseinsätzen, mehrere Auszeichnungen.

2005–2012

Studium in Hamburg, Heidelberg und Mannheim

Rechtswissenschaft, Volkswirtschaftslehre und Politikwissenschaft. Stipendium der Konrad-Adenauer-Stiftung; juristischer Mitarbeiter bei Hengeler Mueller, Gleiss Lutz und Jefferies International, Investment Banking & Global Capital Markets.

2012–2014

Referendariat

Oberlandesgericht Karlsruhe.

seit 2014

Zulassung als Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskammer Karlsruhe.

seit 2026

Eintragung Anwaltsregister Basel-Stadt

EU/EFTA-Liste gemäss Art. 28 BGFA.

seit 2026

Fachanwalt für Strafrecht

Verliehen durch die Rechtsanwaltskammer Karlsruhe.

seit 2026

CAS Verwaltungsstrafrecht

Fernuniversität Schweiz.

Rechtsanwalt Yalçın Tekinoğlu vor dem Kanzleieingang
Kanzlei Dürüst MannheimMag. iur. Yalçın Tekinoğlu vor dem Eingang der Kanzlei in Mannheim.
Urkunde der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe über die Verleihung der Bezeichnung Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für StrafrechtVerliehen durch die Rechtsanwaltskammer Karlsruhe, 22. April 2026.
Sprachen im Team

11 Sprachen

Herr Tekinoğlu spricht fliessend Deutsch, Türkisch, Englisch und Französisch und hat Kenntnisse in Arabisch, Russisch und Italienisch. Im Team werden zusätzlich Spanisch, Albanisch, Bosnisch und Mandinka gesprochen.

Mitgliedschaften

Berufsverbände

Deutsche Strafverteidiger e.V.
Deutscher Anwaltverein e.V.
Advokatenkammer Basel
Fachgruppe Strafrecht Basel
Schweizerischer Anwaltsverband

Kanzlei-Geschichte

Dürüst Swiss

2014 Gründung Dürüst Rechtsberatung | Steuerberatung | Strafverteidigung, Heidelberg
2019 Dürüst Hamburg
2025 Dürüst Mannheim
2026 Dürüst Swiss, Basel
weitere Repräsentanz in Zürich in Planung

Kanzleigebäude an der Missionsstrasse 82 in Basel mit Eingang und Kanzleischild
Kanzlei Dürüst Swiss in der Missionsstrasse 82, 4055 Basel in der Nähe vom Burgfelderplatz und Spalentor
§Fachgebiet

Das Verwaltungsstrafrecht regelt die Ahndung von Widerhandlungen gegen Verwaltungsgesetze des Bundes – ausserhalb des ordentlichen Strafprozesses.

Verwaltungsstrafverfahren folgen eigenen Regeln – näher an der Verwaltung als am Gerichtssaal, aber mit denselben Konsequenzen.

Rechtsgrundlage ist das Bundesgesetz über das Verwaltungsstrafrecht (VStrR) von 1974. Es gilt immer dann, wenn ein Bundesgesetz die Verfolgung einer Widerhandlung einer Verwaltungsbehörde überträgt. Ergänzend kommen die Bestimmungen des Strafgesetzbuches und der Strafprozessordnung zur Anwendung.

Eine Besonderheit ist die Verantwortlichkeit im Unternehmen: Nach Art. 6 VStrR haftet auch, wer als Geschäftsherr eine Widerhandlung nicht abwendet. Zudem kann eine Abgabe oder Leistung nachträglich eingefordert werden, selbst wenn niemand persönlich bestraft wird.
Grundlagen

Das Verwaltungsstrafrecht

Anders als im gewöhnlichen Strafverfahren ermittelt hier die zuständige Bundesbehörde selbst – als Untersuchungs- und zugleich als Anklagebehörde. Das verändert Strategie, Fristen und Beweislage von Anfang an.

01 Untersuchung 02 Straf- oder Einstellungsverfügung 03 Einsprache 04 Gerichtliche Beurteilung
01

Untersuchung

Die Behörde eröffnet ein Verfahren, erhebt Beweise und kann Einvernahmen, Hausdurchsuchungen oder Beschlagnahmungen anordnen.

02

Straf- oder Einstellungsverfügung

Am Ende der Untersuchung erlässt die Behörde eine Verfügung – oder stellt das Verfahren ein, wenn sich der Vorwurf nicht erhärtet.

03

Einsprache

Gegen eine belastende Verfügung kann fristgerecht Einsprache erhoben werden – ein entscheidender Schritt für den weiteren Verfahrensverlauf.

04

Gerichtliche Beurteilung

Bleibt die Behörde bei ihrer Auffassung, gelangt der Fall vor das zuständige Strafgericht – erst hier im klassischen gerichtlichen Rahmen.

Aktuell

Revision des Verwaltungsstrafrechts

Das Verwaltungsstrafrecht befindet sich im Wandel: Der Bundesrat treibt eine Totalrevision des Verwaltungsstrafrechtsgesetzes (VStrR) voran, um das Verfahren zu modernisieren, die Verfahrensrechte, Fristen und Zuständigkeiten neu ordnen sollen.

Nach Abschluss der Vernehmlassung wurde das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) mit der Ausarbeitung einer Botschaft beauftragt. Für hängige wie künftige Verfahren lohnt sich deshalb eine frühzeitige Einschätzung.

Dossier beim Bundesamt für Justiz → Auswirkungen auf Ihren Fall klären →
Verteidigungsansatz

Strafverteidigung in der gesamten Bandbreite des Strafrechts

Neben dem Verwaltungsstrafrecht übernimmt Herr Tekinoğlu als Strafverteidiger auch Mandate im klassischen Kriminalstrafrecht – von der ersten polizeilichen Einvernahme bis zur Hauptverhandlung. Ebenso vertritt er Geschädigte, die als Privatkläger ihre Rechte im Strafverfahren durchsetzen wollen. Ein Verfahren verzeiht wenig Aufschub; die Vertretung setzt deshalb dort an, wo sich der spätere Ausgang tatsächlich entscheidet.

Kriminalstrafrecht

Klassische Strafverfahren nach dem Strafgesetzbuch (StGB) – von Vermögens- und Gewaltdelikten bis zu komplexen Wirtschaftsdelikten. Verteidigung in jedem Verfahrensstadium, vom ersten Kontakt mit der Polizei bis zur Hauptverhandlung.

Allgemeines Strafrecht

Verteidigung über das Verwaltungsstrafrecht hinaus: materielles Strafrecht, Massnahmenrecht und Nebenfolgen wie Landesverweisung oder Einziehung – stets mit Blick auf die gesamte Tragweite eines Verfahrens für die betroffene Person.

Strafprozessrecht

Konsequente Wahrung der Verfahrensrechte nach der Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO) – Akteneinsicht, Beweisanträge, Haftprüfung und Rechtsmittel werden gezielt eingesetzt, um die Verteidigung zu stärken.

Verteidigungsgrundsätze

Prinzipien, die jedes Mandat leiten.

Frühzeitige Einbindung

Bereits vor der ersten Einvernahme lassen sich Weichen stellen, die später nicht mehr korrigierbar sind.

Kontrollierte Aussage

Was gegenüber der Behörde gesagt – oder bewusst nicht gesagt – wird, prägt die gesamte Aktenlage.

Verhältnismässigkeit

Zwangsmassnahmen, Beweiserhebung und Sanktionshöhe werden konsequent auf ihre Rechtmässigkeit geprüft.

Erreichbarkeit

In Verwaltungsstrafverfahren zählen Stunden, nicht Wochen.

Ehrlichkeit

Sie erfahren, wie wir Ihre Lage einschätzen, auch wenn die Antwort unangenehm ist.

Beharrlichkeit

Ein Verfahren ist nicht vorbei, solange ein Rechtsmittel offensteht.

Fachkompetenz

Nur wer sich darauf spezialisiert, erkennt die Feinheiten, die über den Ausgang eines Verfahrens entscheiden.

Erfahrung

In hunderten Verfahren hat sich gezeigt, welche Strategie in welcher Situation trägt – und welche nur auf dem Papier funktioniert.

Durchsetzungsstärke

Wo Behörden und Staatsanwaltschaften Fehler machen, wird dies konsequent gerügt – notfalls über alle Instanzen hinweg.

Expertise und Fachwissen

Verfahrensarten und zuständige Bundesbehörden

Verwaltungsstrafrecht ist kein Nebengebiet dieser Kanzlei, sondern ihr Kern.

ESTV(Eidgenössische Steuerverwaltung)

Steuerstrafverfahren

Vorwürfe der Steuerhinterziehung, des Steuerbetrugs oder des Abgabebetrugs im Zuständigkeitsbereich der Eidgenössischen Steuerverwaltung.

Mehr Informationen →
BAZG(Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit)

Zollstrafverfahren

Verfahren rund um Ein- und Ausfuhr, Verbrauchssteuern und Grenzkontrollen, geführt vom Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit.

Mehr Informationen →
EFD(Eidgenössisches Finanzdepartement)

Wirtschaftsstrafverfahren

Enforcement-Verfahren wegen unbewilligter Finanzmarkttätigkeit, Marktmissbrauch oder Verletzung aufsichtsrechtlicher Pflichten.

Mehr Informationen →
GwG(Geldwäschereigesetz)

Geldwäscherei-Verfahren

Vorwürfe mangelnder Sorgfalt bei der Geldwäschereiabwehr sowie Verletzung von Melde- und Abklärungspflichten.

Mehr Informationen →
ESBK(Eidgenössische Spielbankenkommission)

Geldspielgesetz

Verfahren wegen unbewilligten Glücksspiels oder Verstössen gegen das Geldspielgesetz, verfolgt durch die Eidgenössische Spielbankenkommission.

Mehr Informationen →
WEKO(Wettbewerbskommission)

Kartellverfahren

Sanktionsverfahren wegen wettbewerbswidriger Abreden oder Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung.

Mehr Informationen →
Swissmedic(Schweizerisches Heilmittelinstitut)

Heilmittel-Verfahren

Verfahren wegen Verstössen gegen das Heilmittelgesetz – etwa bei Herstellung, Vertrieb oder Bewerbung von Arzneimitteln.

Mehr Informationen →
BAV(Bundesamt für Verkehr)

Transportrecht

Verwaltungsstrafverfahren im Bereich des öffentlichen Verkehrs und der Eisenbahninfrastruktur.

Mehr Informationen →
BAFU(Bundesamt für Umwelt)

CO₂-Emissionen

Verfahren wegen Verstössen gegen CO₂- und Umweltvorschriften, verfolgt durch das Bundesamt für Umwelt.

Mehr Informationen →
BFE(Bundesamt für Energie)

Energiegesetz

Vorwürfe im Zusammenhang mit energierechtlichen Vorschriften und Förderprogrammen des Bundes.

Mehr Informationen →
Waffenrecht

Waffendelikte

Strafverfahren wegen Verstössen gegen die Waffengesetzgebung, etwa unbewilligtem Erwerb oder Besitz.

Mehr Informationen →
Konditionen

Honorar

Unsere Vergütung richtet sich nach dem Honorarreglement des Kantons Basel-Stadt.

Standard

Stundenhonorar

In Strafsachen wird das Honorar nach Zeitaufwand berechnet. Unser Stundenansatz beträgt in der Regel Fr. 400.– zzgl. Auslagen und MWST.

Bei besonderen Gründen, insbesondere der Inanspruchnahme von Spezialkenntnissen sowie bei sehr hohem Interessenwert kann der Stundenansatz bis zu Fr. 800.– zuzüglich Auslagen und MWST betragen.

Fr. 400.– bis Fr. 800.– / Std. zzgl. Auslagen und MWST
Erstkontakt

Kostenlose Anfrage

Gerne können Sie jederzeit eine kostenlose Anfrage stellen und ein unverbindliches Erstgespräch vereinbaren. Bitte schildern Sie hierzu Ihren Fall so genau wie möglich und übergeben alle relevanten Unterlagen von der Behörden, dem Gericht, der Staatsanwaltschaft oder von der Polizei.

Wir werden Ihre Anfrage in jedem Fall zeitnah – in der Regel noch am selben Werktag – mit einer Handlungsempfehlung beantworten.

Alternative

Pauschalhonorar

Sie können mit uns auch ein pauschales Honorar für jeden Verfahrensabschnitt einzeln vereinbaren – etwa für das Ermittlungsverfahren, das Verfahren 1. Instanz, das Berufungsverfahren oder das Beschwerdeverfahren.

Das Honorar bemisst sich nach dem geschätzten Aufwand, der Bedeutung der Sache und der Schwierigkeit des Falles. So können Sie die Kosten bis zum Ende des Verfahrensabschnitts ohne Zusatzkosten abschätzen.